-30 % Cruiser-Rabatt!

Für Vertragsabschlüsse der HARLEY | CUSTOM COVER™ Vollkasko und HARLEY | STREET COVER™ Teilkasko. Barablöse nicht möglich.

Optimal ergänzt um den D.A.S. TOP Kfz-Rechtsschutz

Der D.A.S. TOP Kfz-Rechtsschutz für Ihr Harley-Davidson® Motorrad


Sicher durch den Verkehr cruisen - ohne rechtliche Sorgen.

Ob durch die Unachtsamkeit anderer oder durch eigenes Verschulden: Passieren kann immer etwas. Wenn‘s kracht, ist guter Rat oft teuer. Umso wichtiger ist eine umfassende Absicherung. Mit dem D.A.S. TOP Kfz-Rechtsschutz sind Sie rund um Ihr Motorrad geschützt. Verlassen Sie sich auf kompetente Unterstützung in Rechtsfragen und Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht und Verwaltungsbehörden.

Was ist versichert?

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers inklusive der Übernahme der dabei entstehenden Kosten.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die jeweils vereinbarten Risiken (Rechtsgebiete).

Folgende Rechtsschutzbausteine sind versicherbar:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz inklusive Diversion
  • Führerschein-Rechtsschutz
  • Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz nach Verkehrsunfällen
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden
Die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft ersetzt:
  • Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des Rechtsanwalts des Versicherungsnehmers,
  • Gerichtsgebühren,
  • Gerichtliche/Verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen,
  • Im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist

Was ist nicht versichert?

Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit

  • für die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörenden Trainingsfahrten
  • Batteriekapazität, Ladeleistung und Reichweite von Elektrofahrzeugen und Hybridmodellen
  • Kraftstoffverbrauch und/oder Abgasausstoß bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Die Leistungen des Versicherers sind pro Versicherungsfall begrenzt:

  • mit den vereinbarten Kostenlimits (wie z. B. im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • mit dem vereinbarten Selbstbehalt

Darüber hinaus übernimmt der Versicherer keine Kosten

  • im Verkehrsbereich bei Bagatellstreitigkeiten, Fahrerflucht, Beeinträchtigung durch Alkoholisierung oder Suchtgift, sowie fehlender Lenkerberechtigung

Wo bin ich versichert?

  • Der Versicherungsschutz besteht im Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
  • In den übrigen Fällen besteht der Versicherungsschutz in Österreich.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
  • Wenn sich das versicherte Risiko nach Vertragsabschluss erheblich vergrößert oder erweitert, ist diese eingetretene Gefahrerhöhung dem Versicherer innerhalb eines Monats zu melden.
  • Jeder Versicherungsfall muss der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft so schnell wie möglich gemeldet werden.
  • An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen.

Wann und wie zahle ich?

Wann:

Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (nur mittels Lastschriftverfahren).

Wie:

mit Lastschriftverfahren oder Zahlschein – wie vereinbart.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn:

Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – frühestens mit dem der Antragsaufnahme folgenden Tag, allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. In einzelnen Rechtsschutzbausteinen kann zusätzlich eine Wartefrist vorgesehen sein.

Ende:

Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur, wenn Sie kündigen oder die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft den Vertrag kündigt.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Verbraucher:

Sie können den Vertrag jährlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Im Falle einer Wertanpassung können Sie innerhalb eines Monats den Vertrag zur Hauptfälligkeit kündigen. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Gründen vorzeitig gekündigt werden.

Unternehmer:

Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Gründen vorzeitig gekündigt werden.



Der D.A.S. TOP Kfz-Rechtsschutz ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG.

Berechnen Sie jetzt das auf Sie abgestimmte Rechtsschutzangebot:

zur Prämien­berechnung

Wir informieren Sie gerne!

hotline Hotline: 01 27 444 6450
(mo-fr. 9:00-16:30 Uhr)